V . O . R . L . A . G . E An: krebspatienten@gmail.com
Betreff: Postleitzahl ………..; Meldung eines wiederholten Verstoßes gegen das Tabakgesetz
Name des Betriebs:
Postleitzahl / Ort / Bezirk (außerhalb Wiens):
Straße / Hausnummer:
Datum / Uhrzeit des Besuchs, von ... bis ...:
Anzahl der Raucher (Theke/Tische): ca.
NEU - Anzahl der geschädigten Nichtraucher: ca.
Anzahl der Aschenbecher (Theke/Tische): ca.
Kurze Sachverhaltsdarstellung:
z.B. keine oder falsche Eingangskennzeichnung bzw. falscher Text wie: "Rauchfreier Bereich im Lokal".
Lokalgröße über 50 qm und keine Raumtrennung (keine oder ständig offene Türe).
Hauptraum muss immer der Nichtraucherraum sein.
Dieser Nichtraucherraum muss mehr Verabreichungsplätze als der Raucherraum haben.
Jeden 2. Tag, beim nächsten Besuch, kann die gleiche Anzeige wiederholt werden!
BITTE noch mehr Anzeigen - Rund 75 % halten den Nichtraucherschutz nicht ein!
In EKZ wird jedes Lokal einzeln angezeigt, aber jedes Mal auch die Centerleitung!
http://rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=570.msg2202#msg2202-----------------------------------------------------------------------------------------------
Bitte möglichst namentliche Meldungen. Wir melden aber dann anonymisiert! Wenn die Behörde anfragt, fragen wir zuerst dich, ob du einer evtl. Zeugenaussage zustimmst. Siehe auch UVS-Urteile Hauptraum(1) bzw. Anonym(2) unter
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=577.msg2986#msg2986 "Krebspatienten für Krebspatienten" leitet die Meldungen von Innsbruck, Linz, Wien, Graz aus weiter, nämlich als Anzeige an die zuständigen Behörden. Name, Adresse, Emailadresse des Melders erfährt die Behörde nicht! Wenn der "notorisch gesetzwidrige Wirt" abstreitet, die Behörde um eine Zustelladresse des Zeugen in Innsbruck, Linz, Wien, Graz anfragt, dann schreiben wir dich an, ob du dazu bereit bist.
Andere Lokale werden auch den Behörden gemeldet,
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=570.msg2202#msg2202 -----------------------------------------------------------------------------------------------
Die Situation zeigt:
Unsere Anzeigen (Weiterleitungen) haben am meisten Gewicht, denn sie ergehen gesammelt an einen kompetenten Verteiler, Entscheidungsträger:
http://rauchersheriff.at/anzeigen/anzeigen.htmlGenaue Kontrollen: Kennzeichnung bzw. Text "Rauchfreier Bereich im Lokal" ist Blödsinn und ungesetzlich -melden!
Einraumraucherlokale: nur bis 50 qm, schätzen, im Zweifelsfall Anzeige
Mehrraumlokal: die Zahl der Raucherplätze darf nicht mehr als die der Nichtraucherplätze sein.
Abtrennung: Dichte Wände und Decke! Zwischen Raucher- und Nichtraucherraum muss eine Türe sein, die - bis auf das Durchschreiten - geschlossen sein muss.
Belästigungen durch das Durchschreiten vom Raucherraum Richtung WC sind zu dulden.
Hauptraum, üblicherweise mit Theke, muss der Nichtraucherraum sein.